Wahlamt
Das Wahlamt führt die Wählerlisten der Gemeinde. Dort sind alle in der Gemeinde ansässigen Bürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.
Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen. Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein. Für das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen muß der Wähler von den vorgeschriebenen 4 Jahren Wohnsitz in der Region mindestens 2 Jahre in der Provinz Bozen ansässig sein.
Jeder Bürger, der in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragen ist, kann Einsicht in die Wählerlisten nehmen.
Bei anstehenden Wahlen werden für jede Wahlsektion ein Präsident und vier Stimmzähler ernannt.
Die Ernennung der Wahlsektionspräsidenten wird vom Oberlandesgericht in Trient vorgenommen, welches ein Verzeichnis der möglichen Präsidenten führt. Die Stimmzähler werden von der Gemeindewahlkommission bzw. vom Wahlamtsbeamten ernannt. Sie werden aus einem Verzeichnis ausgewählt, welches von der Gemeinde geführt wird und in welches sich jeder Wähler mit Mittelschulabschluß eintragen lassen kann. Von der Funktion eines Stimmzählers ausgeschlossen sind Beamte des Innenministeriums, des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen und des Ministeriums für Transportwesen, Angehörige der Streitkräfte, die im Dienste stehen, Landes-, Amts- und Vertrauensärzte, die Gemeindesekretäre und die Gemeindeangestellten, welche im Wahlamt arbeiten, sowie die für die Wahl aufgestellten Kandidaten.
Die Wahlkarte
Mit dem Jahr 2001 ist der bisherige Wahlausweis, der dem Bürger anläßlich einer jeden Wahl ausgestellt worden ist, mit einer Wahlkarte ersetzt worden. Im Gegensatz zum alten Wahlausweis ist diese Wahlkarte für 18 Wahlgänge gültig und ist deshalb aufzubewahren, um bei weiteren Wahlen verwenden zu können.
Grundsätzlich hat die Wahlkarte die gleiche Funktion wie der alte Wahlausweis und ist bei den Wahlen gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorzuweisen. Pro Wahlgang wird jeweils ein Abschnitt der Wahlkarte mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen.
Die Wahlkarte wird jedem Wähler zugestellt. Bei Verlust wendet sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde, welche ihm ein Duplikat ausstellt.
Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler eine neue Wahlkarte aus. Die alte Wahlkarte ist der Gemeinde abzugeben.
Bei Übersiedelung in eine andere Sektion derselben Gemeinde wird dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen ausgehändigt, die auf der Wahlkarte anzubringen ist.