Das Meldeamt ist zuständig für
-die Führung des Registers der ansässigen Bevölkerung (ANPR)
-das Register der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger (AIRE)
-die meldeamtlichen Statistiken
-die Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen / Identitätskarten / SPID
-Wohnsitzerklärungen (Zuwanderungen, interne Adresswechsel, Abwanderungen in andere Gemeinde oder ins Ausland)
-Nichteheliche Lebensgemeinschaften
-die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften
-die Ausstellung von Invalidenparkscheinen
-die Verwaltung des Straßenbuches und der Hausnummerierung.
Das Meldeamt stellt den Bürgern auf Anfrage Bescheinigungen aus (z.B.: Wohnsitzbescheinigung, Familienstandsbogen, Bescheinigung über den freien Stand, Lebensbescheinigung, Meldeamtliche Geburtsbescheinigung, Staatsbürgerschaftsbescheinigung, Beglaubigung von Lichtbildern, Historische Bescheinigungen, Sammelbescheinigungen, Beglaubigung von Kopien und Unterschriften).
Seit dem 1. Januar 2012 dürfen Bescheinigungen öffentlicher Verwaltungen nur mehr zwischen Privaten verwendet werden (Gesetz Nr. 183 vom 12.11.2011, Art. 15 Abs. 1). Was heißt das? Öffentliche Behörden oder private Erbringer von öffentlichen Dienstleistungen dürfen seit dem 1. Januar keine amtlichen Bescheinigungen mehr annehmen oder anfordern. Künftig werden nur mehr die Ersatzerklärung (Selbsterklärung) oder Notorietätsurkunden (Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445 vom 28.12.2000) akzeptiert.
In der Regel werden sie auf Stempelpapier ausgestellt, außer das Gesetz sieht die Befreiung vor.
Die meldeamtlichen Bescheinigungen werden im Sinne der Art. 1 und 2 der Tab. „A“ des D.P.R. 642/72, auf Stempelpapier zu € 16,00 + € 0,52 in bar für Sekretariatsgebühren, ausgestellt.
Die Befreiung von der Stempelgebühr wird nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen angewandt.
Wenn der Bürger eine Bescheinigung oder die Beglaubigung einer Unterschrift bzw. Kopie verlangt, muss er unter eigener Verantwortung den Zweck und/oder das Gesetz, das die Befreiung von der Stempelmarke vorsieht, angeben.
Im Gegensatz ist der Beamte verpflichtet die Stempelmarke anzubringen.
Wird die Bescheinigung für einen anderen Zweck, als jener welcher auf der Bescheinigung angegeben ist, benutzt, ist dies Steuerhinterziehung.
Der Reisepass kann nur mehr mittels Online-Vormerkung auf der Internetseite https://passaportonline.poliziadistato.it beantragt werden. Alle weiteren Informationen zum Thema Reisepass entnehmen Sie der Webseite der Staatspolizei. Auch die Webseite der Quästur Bozen hält Informationen zum Reisepass bereit.
Digitale Plattform der Parkscheine für Menschen mit Beeinträchtigung (CUDE) – vereinfachter Zugang zu verkehrsberuhigten Zonen
Mit Ministerialdekret vom 5. Juli 2021 wurde eine Datenbank zur Vereinfachung der Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigung auf Staatsebene eingerichtet.
Es handelt sich um die einheitliche nationale IT-Plattform CUDE (Contrassegno unificato disabili europeo / europäischer vereinheitlichter Parkschein für Menschen mit Beeinträchtigung), in der die Autokennzeichen, für die ein Parkschein für Menschen mit Beeinträchtigung ausgestellt worden ist, eingetragen sind.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter: https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/piattaforma-cude
Cude - mehr Mobilität für Menschen mit Behinderung
Das Standesamt ist zuständig für
-Patientenverfügungen (DAT)
-Eheschließungen
-Trennungen und Scheidungen
-eingetragene Partnerschaften
-Geburten
-Anerkennung und Legitimierung von Kindern
-Todesfälle
-Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Außerdem ist das Standesamt zuständig für die Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Das Standesamt stellt jedem Bürger auf Anfrage folgende Bescheinigungen und Bestätigungen aus:
-Geburtsbescheinigung
-Ehebescheinigung
-Todesbescheinigung
-Auszüge aus dem Register der Geburtsurkunden
-Auszüge aus dem Register der Trauungsurkunden
-Auszüge aus dem Register der Todesurkunden