Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung für 2024 sind folgende (zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer):
1. Fixtarif pro Wasserzähler: ab 18,79 € (für ¾ Zoll-Zähler)
2. verbrauchsabhängiger Tarif:
Kategorie Haushalt: Einheitstarif: Euro 0,7336 / m3
Kategorie Nicht-Haushalte:
- Verbrauch bis zu 200 Kubikmeter: Euro 0,7336 / m3
- Verbrauch von 200 bis 400 Kubikmeter: Euro 0,9537 / m³
- Verbrauch über 400 Kubikmeter: Euro 1,1004 / m3
Die Tarife für die Trinkwassergebühren werden jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt und werden nach dem Verbraucherprinzip d.h. nach Ablesung der Wasserzähler verrechnet.
Hinweise:
- Durchschnittlicher pH-Wert: 7,4
- Wird ein Gebäude (Wohnung, Pension, Bar...) neu errichtet, so muss ein Wasserlieferungsvertrag im Steueramt der Gemeinde abgeschlossen werden. Auch im Falle von Umschreibung oder Abbruch der Gebäude, muss eine Meldung abgegeben werden (unter Angabe des aktuellen Zählerstandes).
- Ist der Wasserzähler defekt, erfolgt der Austausch der Uhr. Allfällige Meldungen werden im Steueramt gemacht und der Gemeindebedienstete führt die Arbeiten aus.
- Es dürfen nur Wasserzähler der Gemeinde angebracht werden. Jegliche Anschlüsse dürfen nur im Beisein eines Gemeindebediensteten gemacht werden, welcher die ordnungsgemäße Montage überprüft.
- Der Bau und die Instandhaltung der Zuleitung ab dem Hauptstrang gehen zu vollen Lasten des Kunden.
Der Anschluss an die Hauptleitung muss durch einen Übergabeschacht erfolgen. Privatleitungen müssen mindestens einen Meter tief verlegt werden und einem Druck von 10 Bar standhalten. - Sofern für die Verlegung der privaten Anschlussleitungen gemeindeeigene Plätze und Straßen aufgerissen werden, muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
- Jegliche Schäden, welche an Wasser- oder Abwasserleitungen verursacht werden, müssen vom Verursacher beseitigt werden.